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Die richtige Auswahl der Reifen

Entscheidend ist die richtige Auswahl der Reifen entsprechend den Fahrzeugpapieren und Empfehlungen des Reifenherstellers.

Die Verwendung einer höherwertigen Bereifung gleicher Größe ist zulässig und üblich: Höhere Geschwindigkeitskategorien, z. B. „H“ statt „T“. Größere Tragfähigkeit, z. B. Lastindex 82 statt 80. Beide Merkmale können auch kombiniert sein.

Bei Umrüstungen sind gesetzliche Auflagen und Hinweise zu beachten sowie solche des Fahrzeugherstellers und der Rad- und Reifenhersteller. In jedem Fall muss insbesondere die Freigängigkeit des Rades und eine ausreichende Tragfähigkeit des Pneus gewährleistet sein.

Reifengrößen und Felgen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, dürfen nur nach Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- und des Reifenherstellers, bzw. einer technischen Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen und daraufhin ausgestellter Anbaugenehmigung verwendet werden.

Autoreifen der Serien 80 und 82 gleicher Größe können gegenseitig ausgetauscht werden, und zwar ohne erneuerte Genehmigung und ohne Berichtigung der Fahrzeugpapiere, wenn LI und GSY der Austauschgröße gleichwertig oder höherwertig sind. Beispiel: 155/80 R 13 79 T ersetzt 155 R 13 79 T.

Mischbereifung bei Pkw, Wohnwagen und sonstigen Pkw-Anhängern ist verboten. Es sind entweder Radial- oder Diagonalreifen an einem Fahrzeug zu verwenden. (Ausnahme: Einsatz des Reservereifens im Notfall).

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